Allgemeine Geschäftsbedingungen von Nubart

Zuletzt aktualisiert: 19. Juni 2023

1. Geltungsbereich

Mit Ausnahme von Einnahmebeteiligungsvereinbarungen, die Gegenstand eines Einzelvertrags sind, werden alle regulären Aufträge der Firma Nubart GmbH (nachfolgend Nubart genannt) ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen und ausgeführt. Der Kunde erkennt diese mit der Auftragserteilung an. Jeder Auftrag wird erst nach einer schriftlichen Auftragsbestätigung ausgeführt.

Kunde im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Auftragsbestätigung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Für den Auftrag gelten ausschließlich unsere AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Nubart ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.


2. Preise

Alle Preise sind freibleibend.

Sofern nicht anders vereinbart, ist Nubart an den angebotenen Kaufpreis 90 Tage lang gebunden. Maßgeblich ist dabei das Datum des Angebotes.


3. Eigentumsvorbehalt

Sowohl die Karten wie auch die gesamte Inhaltsproduktion für Audioguides (Skripte, Übersetzungen, Vertonungen, Sound-Effekte, Videos) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Nubart.


4. Zahlung

4.2. Allgemeine Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind alle unsere Rechnungen innerhalb von 15 Tagen zahlbar.

Kunden innerhalb der EU: Sofern nichts anderes schriftlich festgelegt ist, wird bei Bestellungen von über 5.000 €/$ eine Vorauszahlung zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung und der Restbetrag bei Lieferung der Ware bzw. Inhalte berechnet. Die Vorauszahlung wird mit dem Kunden vereinbart, beträgt aber grundsätzlich zwischen 25% und 50% des Gesamtbetrages.

Kunden außerhalb der EU: Grundsätzlich eine Vorauszahlung zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung von zwischen 25% und 50% des Gesamtbetrages, unabhängig von der Höhe des Auftrages.

4.2. Maßnahmen im Falle einer Nichtzahlung

Bei Überschreitung der hier festgelegten oder mit dem Kunden schriftlich vereinbarten Zahlungsfrist wird Nubart eine schriftliche Mahnung versenden. Ist der Kunde nach Ablauf von 60 Kalendertagen ab Rechnungsdatum seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen, ist Nubart berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zuzüglich acht Prozentpunkten.

Ist der Kunde nach Ablauf von 90 Kalendertagen ab Rechnungsdatum trotz wiederholter schriftlicher Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen, wird Nubart die vom Kunden bestellten Audioguide- oder Gruppenführerkarten deaktivieren. Nubart verpflichtet sich, diese Karten nach erfolgter Zahlung wieder zu aktivieren.


5. Kündigung

5.1. Kündigung seitens des Kunden

Der Auftrag darf vom Kunden nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Kündigung durch den Kunden bedarf der Schriftform (z.B. Brief, E-Mail). Bei Kündigung eines Auftrages werden dem Käufer die bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.

5.2. Kündigung seitens Nubart

Bei der Bestellung von Inhaltsproduktion hat Nubart das Recht, den Auftrag zu kündigen, wenn der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungsleistungen unterlassen hat.

Nimmt der Kunde ein Skript, eine Übersetzung oder eine Vertonung nicht ab, oder liefert nicht die für den Start der Produktion vereinbarten Materialien, so hat Nubart nach vorheriger Warnung das Recht, sechs Monate nach der erfolglosen Anforderung den Vertrag zu kündigen und die Vorauszahlung als Entschädigung zu behalten. Sollte der Kunde später beschließen, zu einem späteren Zeitpunkt das Projekt fortzusetzen, wird die verbleibende Produktion nach den dann gültigen Tarifen von Nubart neu angeboten und als neuer Auftrag betrachtet.


6. Lieferfrist der Karten

Die Lieferfrist für personalisierte gedruckte Karten beträgt 30 Kalendertage plus Versandzeit ab Freigabe des Kartendesigns.

Die Produktionszeit kann auf 6-8 Tage verkürzt werden, ist aber aufpreispflichtig. Wenn eine Expressproduktion erforderlich ist, so hat der Auftraggeber dies spätestens am Tag der Freigabe des Kartendesigns ausdrücklich an Nubart bekanntzugeben.

Nubart ist zu Teillieferungen von den gedruckten Karten berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.


7. Mängelbeseitigung / Haftung / Schadensansprüche bei gedruckten Karten

Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Für Mängel an den gedruckten Audioguide-Karten übernimmt Nubart die Gewährleistung durch Ersatz.

Eine Nubart-Karte gilt als defekt und muss ersetzt werden, wenn:

  • Es keine Übereinstimmung zwischen dem alphanumerischen Code und dem QR-Code gibt.
  • Die Farben erheblich von dem ursprünglich vom Kunden genehmigten Entwurf abweichen.
  • Die Karten auf einem anderen als dem vom Kunden ausdrücklich gewünschten Material gedruckt wurden.

Geringfügige Abweichungen der Druckfarbe von der druckfähigen Vorlage oder Schwankungen bei der Stanzung, die von Karte zu Karte zu unterschiedlichen Abständen zwischen den Druckmotiven und den Kartenrändern führen, berechtigen nicht zur Beanstandung der Lieferung oder zur Minderung des Kaufpreises.

Der Kunde hat offensichtliche Mängel (einschließlich Beanstandungen wegen unrichtiger oder unvollständiger Lieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Empfang der Karten schriftlich zu vermitteln. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Karten als angenommen.


8. Dienstleistungsvereinbarung für das CMS von Nubart

Nubart verwendet ein selbst entwickeltes CMS (Content Management System) zur Erstellung seiner digitalen Produkte.

Nubart verfolgt einen Null-Ausfallzeit-Ansatz. Dazu wurden auf jeder Ebene der technischen Nubart-Infrastruktur die erforderliche Redundanz und automatisierten Tests eingerichtet. Daher garantiert Nubart, dass sein Besucherführungs- und Monitoringsystem zu 99,9 % der Zeit verfügbar ist, mit Ausnahme von Ausfällen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Nubart liegen, wie z. B. höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, fehlerhafte Endgeräte, Ausfälle oder Verzögerungen bei Cloud-Plattformen bzw. Internet-Infrastruktur oder Denial-of-Service-Angriffe.

Bei einer von Nubart zu verantwortenden Nicht-Verfügbarkeit des Audioguides von mehr als 20 aufeinanderfolgenden Minuten, kann der Kunde einen Schadensersatz von bis zu 20 % des im Jahr der Beeinträchtigung an Nubart gezahlten Betrags beanspruchen.

Nubart verfolgt eine ständige Überwachung aller Nutzungsfehler, die auf Inkompatibilitäten mit bestimmten Smartphone-Modellen, Betriebssystemen oder Browsern zurückzuführen sind, erstellt die entsprechenden Diagnosen und führt Lösungsansätze ein. Nubart kann jedoch nicht garantieren, dass es nicht zu gelegentlichen Fehlfunktionen kommt, die im Allgemeinen auf die Verwendung von sehr alten oder ungewöhnlichen Smartphones oder Browsern zurückzuführen sind.

Die Audioguide-Tonspuren von Nubart werden standardmäßig gestreamt, aber für Einrichtungen mit schlechter Internetverbindung bietet Nubart auch einen optionalen Offline-Modus an. Nubart kann nicht garantieren, dass der Offline-Modus immer in vollem Umfang funktioniert, da nach dem derzeitigen Stand der Technik nur etwa 97 % der Browser mit der für den Offline-Modus von Nubart verwendeten Technologie kompatibel sind. Wenn unser System einen Browser erkennt, der nicht mit dem Offline-Modus kompatibel ist, wird automatisch auf den Standard-Streaming-Modus von Nubart umgeschaltet.

Der Kunde kann Nubart regelmäßig über festgestellte Inkompatibilitäten berichten, indem er das Problem meldet und die Seriennummer oder den auf der Karte aufgedruckten alphanumerischen Code angibt, damit Nubart das spezifische Problem in seinen Systemprotokollen diagnostizieren, das verwendete Smartphone und den verwendeten Browser erkennen und möglicherweise eine Korrektur oder Umgehung finden kann, um künftige Fehlfunktionen zu verhindern.


9. Statistiken und Nutzungsdaten

Nubart registriert anonyme Nutzungsdaten für seine Audioguide-Karten, wie z.B. das Herkunftsland des Besuchers, die Sprache des Besuchers, das verwendete Gerät, die meistgehörten Tonspuren etc.

Der Kunde kann diese Daten jederzeit über sein passwortgeschütztes Kundenkonto abrufen.

Nubart entwickelt sich ständig weiter, um seinen Nutzern die bestmögliche Erfahrung zu bieten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass sich Form und Art der von Nubart bereitgestellten Datenberichte von Zeit zu Zeit ohne vorherige Ankündigung ändern können.

Nubart behält sich das Recht vor, Nutzungsdaten, die älter als ein Jahr sind, zu archivieren. Wünscht der Vertragspartner einen Nutzungsbericht, der älter als ein Jahr ist, so kann diese Anfrage kostenpflichtig sein.

Alle von Nubart in den Datenberichten erfassten Daten sind anonym und aggregiert. Nubart garantiert, dass die in den Berichten gesammelten Daten GDPR-konform sind.


10. Feedback-Formular

Sofern der Kunde nicht freiwillig auf diese Funktion verzichtet, integriert Nubart ein Feedback-Formular in seine Audioguides. Mit diesem Formular können Benutzer freiwillig vom Kunden angeforderte Informationen angeben. Die Nutzung dieses Formulars hat keine Auswirkungen auf die Funktionalität des Audioguides. Die von den Nutzern im Feedback-Formular gegebenen Antworten sind jederzeit im passwortgeschützten Kundenkonto abrufbar.

Nubart bietet dem Kunden die Möglichkeit, zwischen mehreren Standardfragen für das Feedback-Formular zu wählen. Sollte der Kunde eine spezifische Frage hinzufügen wollen, die nicht in der Liste enthalten ist, liegt es im alleinigen Ermessen von Nubart, diese aufzunehmen, und ihre Aufnahme kann mit einem Aufpreis verbunden sein.

Nubart bietet dem Kunden die Möglichkeit, dass die von den Nutzern im Feedback-Formular abgegebenen Kommentare in Echtzeit per E-Mail an einen oder mehrere seiner Mitarbeiter gesendet werden. Nubart übernimmt keine Verantwortung für den Fall, dass E-Mails, die solche Informationen enthalten, nicht korrekt oder schnell genug ankommen.

Die Abfrage von persönlichen Daten des Nutzers, wie Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, ist in diesem Feedback-Formular von Nubart nicht vorgesehen. Sollte der Kunde darauf bestehen, solche Daten anzufordern, wird der Code eines vom Kunden beauftragten Drittanbieters (wie etwa Mailchimp) in den digitalen Audioguide eingebettet. Der Kunde haftet dafür, dass diese Abfrage in voller Übereinstimmung mit der GDPR durchgeführt wird.


11. Nicht übertragbarkeit der Codes

Die mit individuellen Codes gedruckten Karten von Nubart fungieren als Schlüssel, der einen kontrollierten Zugang zu einer digitalen Web-App bzw. PWA ermöglicht und die Verwendung eines Smartphones erfordert. Nubart besitzt das geistige Eigentum an einem Verfahren, das die Codes auf den Karten nicht-übertragbar, aber wiederverwendbar macht, ohne dass eine Anmeldung oder Registrierung erforderlich ist.

Um auch Nutzer, die mit QR-Codes nicht vertraut sind, einen Zugang zum Inhalt zu ermöglichen, bietet Nubart die Alternative, einen alphanumerischen Code in www.nub.art einzugeben. Sowohl der alphanumerische Code wie auch die Domäne werden auf der Rückseite der Karten aufgedruckt. Optional kann der Kunde eine andere URL als www.nub.art für den Druck vorschlagen, die dann von ihm auf www.nub.art weitergeleitet würde. Nubart übernimmt keine Verantwortung für die Fehlfunktion der Karten aufgrund von Problemen bei der Wartung oder beim Zugriff der vom Kunden vorgeschlagenen Domäne. Im Falle einer andauernden Fehlfunktion der Kunden-Domäne müssten die Karten zum vollen Kaufpreis neu gedruckt werden. URLs von mehr als 20 Zeichen werden von Nubart nicht angenommen.


12. Vom Kunden gelieferte Inhalte

Die Inhalte, die in einen digitalen Audioguide von Nubart integriert werden, können entweder von Nubart produziert oder vom Kunden geliefert werden.

Im zweiten Fall haftet der Kunde für die Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte Dritter an Bildern, audiovisuellen Produktionen, Texten, Übersetzungen oder Voice-Overs, der von ihm gelieferten Inhalte.

Nubart übernimmt keine Haftung für Websites oder Ressourcen, die von Dritten bereitgestellt werden und die auf Wunsch des Kunden im digitalen Inhalt des Audioguides verlinkt oder eingebettet werden sollen.

Die vom Kunden gelieferten Vertonungen, müssen gewissen Qualitätsstandards entsprechen. Um den Ruf seiner Marke zu schützen, behält sich Nubart das Recht vor, bestimmte Inhalte abzulehnen, wenn sie die Mindestqualitätsanforderungen nicht erfüllen.


13. Von Nubart produzierte Inhalte - Allgemeines

Nubart verpflichtet sich, grundsätzlich immer qualitativ hochwertige Inhalte zu produzieren und nur professionelle Autoren, Übersetzer, Sprecher und Soundeditoren einzusetzen. Darüber hinaus hat Nubart drei Leistungsstufen entwickelt: Bronze, Silber und Gold, um den unterschiedlichen Bedürfnissen und Budgets der Kunden gerecht zu werden.

Wenn während des Produktionsprozesses eine Änderung in der Leistungsstufe vom Kunden gewünscht wird, muss dieses Nubart unverzüglich mitgeteilt werden. Nubart behält sich das Recht vor, eine Änderung des Leistungsumfangs nicht zu akzeptieren, wenn die entsprechende Produktionsphase bereits zu weit fortgeschritten ist und eine solche Änderung nicht ohne Kosten möglich ist, es sei denn, der Kunde erklärt sich bereit, diese Kosten zu übernehmen.

Der Kunde kann mit Nubart ein hybrides System aushandeln, bei dem bestimmte Leistungsniveaus für verschiedene Produktionsphasen oder Sprachen gelten. Die Produktionsphasen sind in drei unterteilt: Skript, Übersetzung und Vertonung.

Nubart berechnet den Preis einer Produktion (Skript, Übersetzung, Vertonung) nicht nach der Anzahl der Wörter oder Minuten, sondern nach der Anzahl der Tonspuren. Eine Tonspur umfasst bis zu 350 Wörter, was in etwa 2,5 Minuten entspricht. Wenn das Skript eine Länge von mehr als 350 Wörter für eine bestimmte Station vorsieht, berechnet Nubart einen zusätzliche Tonspur dafür. Kürzere Tonspuren werden grundsätzlich ganz berechnet.


14. Lieferfrist der von Nubart produzierten Inhalte

Skript: Der Abgabetermin hängt von der Schwierigkeit und Länge des Skripts ab und wird von Fall zu Fall mit dem Kunden vereinbart.

Übersetzungen: Die Frist für die Lieferung der Übersetzung(en) beträgt bis zu drei Wochen zuzüglich der Zeit, die für eine eventuelle Überarbeitung erforderlich ist.

Vertonungen: Sobald der Kunde die gewünschten Stimmen ausgewählt hat, beträgt die Bearbeitungszeit für "Bronze"-Stimmen bis zu zwei Wochen plus die Zeit, die für eventuelle Überarbeitungen benötigt wird. Die Lieferzeit für Voiceover der Stufe "Silber" beträgt bis zu vier Wochen plus die Zeit, die für eventuelle Überarbeitungen benötigt wird. Die Lieferzeit für “Gold” hängt von der Komplexität ab und wird mit dem Kunden von Fall zu Fall vereinbart.

Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.

Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Kunden nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist ausdrücklich fix vereinbart wurde und der Kunde alle Voraussetzungen des vorherigen Absatzes erfüllt hat.


15. Skript

15.1. Leistungsstufe "Bronze"

Die Leistungsstufe "Bronze" umfasst nur die Überarbeitung eines zuvor vom Kunden gelieferten Skripts. Bei dieser Überarbeitung geht es im Wesentlichen um Stil und Zeichensetzung, wobei versucht wird, den Text an die spezifischen Bedürfnisse eines Audioguides anzupassen. Es werden weder Faktenchecks durchgeführt, noch werden die im Skript vorhandenen Informationen ergänzt oder inhaltlich verändert.

Die verschiedenen Stationen werden vom Kunden im Skript als solche markiert.

Die Leistungsstufe "Bronze" umfasst eine einmalige Überprüfung durch den Kunden. Der Kunde muss die Freigabe des Skripts schriftlich bestätigen. Sobald ein Skript freigegeben wird, beginnt Nubart mit den Übersetzungen. Bei vom Kunden gewünschten Änderungen des Skriptes nach einer erfolgten Freigabe wird von Nubart ein Aufschlag erhoben, der sich nach dem Aufwand der bereits angefertigten Übersetzungen und Vertonungen richtet, mindestens jedoch 150 € beträgt./p>

15.2. Leistungsstufe "Silber"

Die "Silber"-Leistungsstufe umfasst das originale Verfassen eines Skriptes durch akademisch ausgebildete Autoren mit Erfahrung in diesem Bereich.

Das Skript wird mit Hilfe zuverlässiger Quellen, die vom Skriptautor ermittelt werden, verfasst. Der Kunde verpflichtet sich, den Autor bei Bedarf mit schriftlichem und audiovisuellem Material zu unterstützen, einschließlich persönlicher Interviews oder Videokonferenzen mit Experten, deren Kontaktdaten er übermittelt.

Darüber hinaus liefert der Kunde allgemeine Hinweise zu dem gewünschten Ton und Stil, eine Liste der Stationen, die in den Audioguide aufgenommen werden, und 2-5 Schlüsselwörter zu den Ideen, die pro Station vermittelt werden sollen.

Die Leistungsstufe “Silber” liefert ein anregendes, informatives Skript für Erwachsene. Komplexere Skripte, wie etwa "Storyboards" mit Angabe von Toneffekten, narratives Storytelling oder Skripte mit besonderen Schwierigkeiten, wie z. B. Skripte für Kinder, Skripte in leichter Sprache für kognitiv eingeschränkte Personen oder Audiobeschreibungen für Sehbehinderte, fallen unter die Leistungsstufe "Gold".

Das Skript wird von erfahrenen Fachleuten geschrieben, die von Nubart dem Kunden vorgeschlagen werden. Der Kunde erhält als Muster das Skript einer einzigen Station, verfasst von zwei verschiedenen Skriptautoren. Daraufhin kann er den von ihm bevorzugten Autor auswählen.

In der Leistungsstufe “Silber” ist der Kunde zu bis zu zwei Überarbeitungsrunden des Skriptes berechtigt. Wünscht der Kunde weitere Überarbeitungsrunden, wird dafür ein Aufpreis erhoben.

Der Kunde muss die Freigabe des Skripts schriftlich bestätigen. Sobald ein Skript freigegeben wird, beginnt Nubart mit den Übersetzungen. Bei vom Kunden gewünschten Änderungen des Skriptes nach einer erfolgten Freigabe wird von Nubart ein Aufschlag erhoben, der sich nach dem Aufwand der bereits angefertigten Übersetzungen und Vertonungen richtet, mindestens jedoch 150 € beträgt.

15.3. Leistungsstufe "Gold"

Die Leistungsstufe “Gold” liefert komplexere Skripte, wie etwa "Storyboards" mit Angabe von Toneffekten, narratives Storytelling oder Skripte mit besonderen Schwierigkeiten, wie z. B. Skripte für Kinder, Skripte in leichter Sprache für kognitiv eingeschränkte Personen oder Audiobeschreibungen für Sehbehinderte.

In der Leistungsstufe “Gold” ist der Kunde zu bis zu drei Überarbeitungsrunden des Skriptes berechtigt. Wünscht der Kunde weitere Überarbeitungsrunden, wird dafür ein Aufpreis erhoben.

Der Kunde muss die Freigabe des Skripts schriftlich bestätigen. Sobald ein Skript freigegeben wird, beginnt Nubart mit den Übersetzungen. Bei vom Kunden gewünschten Änderungen des Skriptes nach einer erfolgten Freigabe wird von Nubart ein Aufschlag erhoben, der sich nach dem Aufwand der bereits angefertigten Übersetzungen und Vertonungen richtet, mindestens jedoch 200 € beträgt.

Ansonsten werden die gleichen Richtlinien wie in der Leistungsstufe “Silber” angewendet.


16. Übersetzungen

Sämtliche Übersetzungen werden grundsätzlich von erfahrenen Fachleuten in der Muttersprache angefertigt.

Bei Bedarf wird der Kunde vor Beginn der Übersetzung Nubart informieren, wenn er eine bestimmte Ausdrucksweise für bestimmte Wörter bevorzugt. Er wird auch für alle Fragen zur Verfügung stehen, die sich im Laufe der Arbeit des Übersetzers ergeben haben und die Nubart nicht beantworten kann.

16.1. Leistungsstufe "Bronze"

Die Leistungsstufe “Bronze” beinhaltet keine Revision durch den Kunden. Nubart führt eine interne Qualitätskontrolle der Übersetzung durch. Sobald diese durchgeführt wurde, wird die Übersetzung ohne Freigabe des Kunden direkt an den Sprecher übermittelt.

Nubart wird die Übersetzung bzw. die darauf basierende Vertonung nur bei nachweislichen Fehlern verbessern bzw. wiederholen. Als Übersetzungsfehler gelten ausschließlich unzweideutige und nachweisbare Bedeutungsverschiebungen, Rechtschreib- oder Syntaxfehler. Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien, die nicht vorab Nubart mitgeteilt wurden, werden nicht als Übersetzungsfehler anerkannt.

Sämtliche Übersetzungsfehler sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der darauf basierenden Vertonungen geltend zu machen. Fehler müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

Änderungswünsche des Kunden, die auf Präferenzen oder subjektiven Kriterien beruhen, oder Fehler, die erst nach der besagten Frist von zwei Wochen mitgeteilt werden, führen zu einem Preisaufschlag. Dieser Aufschlag ist proportional zum Aufwand der auf der Grundlage der Übersetzung bereits angefertigten Vertonungen, beträgt jedoch mindestens 150 €.

16.2. Leistungsstufe "Silber"

Die Leistungsstufe "Silber" umfasst eine Revision vom Kunden. Nubart weist den Übersetzer an, die in der Revision gewünschten Änderungen umzusetzen und schickt die korrigierte Version an den Kunden zur endgültigen Freigabe.

Nubart wird erst nach der Freigabe der Übersetzung die Vertonungen beauftragen. Änderungswünsche, die nach der Freigabe mitgeteilt werden, führen zu einem Preisaufschlag. Dieser Aufschlag ist proportional zum Aufwand der auf der Grundlage der Übersetzung bereits angefertigten Vertonungen, beträgt jedoch mindestens 150 €.

16.3. Leistungsstufe "Gold"

Für Übersetzungen gibt es diese Leistungsstufe nicht.


17. Vertonungen

Sämtliche Vertonungen werden grundsätzlich von erfahrenen Fachleuten in ihrer Muttersprache angefertigt.

Nubart verfügt über eine eigene Datenbank mit Stimmen und Samples in verschiedenen Sprachen, die den Kunden zum Aussuchen zur Verfügung gestellt werden. Wenn der Kunde eine Sprache oder einen besonderen Akzent wünscht, der nicht in Nubarts Datenbank vertreten ist, wird Nubart versuchen, geeignete neue Sprecher zu rekrutieren, die dann in die Datenbank aufgenommen werden. Der Rekrutierungsprozess wird die Produktion der Inhalte entsprechend verzögern. Der Kunde kann keine Stimmen außerhalb der Nubart-Stimmenbank auswählen, es sei denn, er möchte die Produktion der Vertonungen komplett selbst übernehmen.

17.1. Leistungsstufe "Bronze"

In der Leistungsstufe “Bronze” kann nicht mehr als ein Sprecher pro Sprache angefordert werden.

Der Kunde wählt aus der von Nubart übermittelten Datenbank drei Stimmen pro Sprache in der Reihenfolge der Bevorzugung aus. Nubart wählt eine dieser drei Sprecher je nach Verfügbarkeit und Eignung für den Auftrag aus. Nubart kann nicht garantieren, dass die an erster Stelle bevorzugte Stimme zum Einsatz kommt.

Nubart stellt sicher, dass die Aufnahme keine Fehler enthält. Unter “Fehler” versteht man ausschließlich Hintergrundgeräusche oder Abweichungen vom freigegebenen Skript, wie etwa Wortverdreher, Deklinationsfehler, ungeplante Wiederholungen oder Auslassungen.

Nubart stellt seinen Sprechern bei Bedarf eine Aussprachehilfe zur Verfügung, um sie bei der korrekten Aussprache von Eigennamen und Fremdwörtern des Skriptes zu unterstützen. Wenn erwünscht, kann der Kunde die Freigabe der Aussprachehilfe verlangen.

Nubart prüft, ob der Sprecher die Fremdwörter im Wesentlichen richtig ausgesprochen hat. Der Kunde hat zwar das Recht, eine annähernd korrekte Aussprache von Fremdwörtern zu verlangen, nicht jedoch, dass die Aussprache mit der eines Muttersprachlers der Originalsprache identisch ist.

Die Leistungsstufe "Bronze" beinhaltet keine Revision vom Kunden. Wenn der Kunde eine Neuvertonung der Tonspuren aufgrund von Änderungen, die keine Fehler von Nubart sind, verlangt, wird die neue Aufnahme dieser Tonspuren zum gleichen Tarif wie die ursprüngliche Aufnahme in Rechnung gestellt, mit einem Mindestbetrag von 150 €.

17.2. Leistungsstufe "Silber"

In der Leistungsstufe “Silber” können zwei Sprecher pro Sprache angefordert werden. Die Sprecher können die Tonspuren abwechselnd aufnehmen oder in einer Tonspur gemischt werden, wie bei Dialogen oder Zitaten.

Der Kunde wählt zwei Stimmen pro Sprache aus der von Nubart zugesandten Datenbank von Stimmen aus. Nubart wird die vom Kunden ausgesuchte Stimme beauftragen. Sollte der gewählte Sprecher aus Gründen höherer Gewalt, wie etwa Krankheit, nicht zur Verfügung stehen, kann Nubart ihn/sie durch eine gleichwertige Stimme ersetzen, sofern der Kunde zustimmt. Jeder Sprecher spricht den Teil des Skripts, der ihm zugewiesen wurde.

Die Servicestufe "Silber" beinhaltet eine Überprüfung durch den Kunden und deckt eine einmalige Neuaufnahme der Tonspuren durch denselben Sprecher ab, die der Kunde auch aus rein subjektiven Gründen als nicht vollständig zufriedenstellend erachtet hat. Sollte der Kunde aus anderen subjektiven Gründen als von Nubart verschuldeten Aufnahmefehlern eine dritte Neuaufnahme verlangen, wird die Neuaufnahme dieser Tonspuren zum gleichen Tarif wie die ursprüngliche Aufnahme berechnet, mindestens jedoch mit 150 Euro.

Ansonsten werden die gleichen Richtlinien wie in der Leistungsstufe “Bronze” angewendet.

17.3. Leistungsstufe "Gold"

Die Leistungsstufe "Gold" umfasst komplexe Projekte, wie etwa Sprecher mit schauspielerischen Fähigkeiten, exotische Akzente, Stimmenimitationen, usw. Aufgrund der Komplexität ist bei “Gold” ein individuelles Angebot erforderlich.


18. Urheberrecht und Eigentum der Inhalte

Nubart behält sich das Eigentum an der Nutzungslizenz für das von Nubart erstellte Skript, die Übersetzungen und die Vertonungen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Sobald die Nubart-Audioguides vom Kunden nicht mehr genutzt werden und die Geschäftsbeziehung zwischen Nubart und dem Kunden als beendet angesehen werden kann, geht das Eigentum sämtlicher Inhalten auf den Kunden über. Nur in Ausnahmefällen, z. B. bei einer Vereinbarung über eine Einnahmebeteiligung, kann Nubart sich das geistige Eigentum an den Inhalten dauerhaft vorbehalten.

Nubart verpflichtet sich, mit den Skriptautoren, Übersetzern und Sprechern die notwendigen Vereinbarungen zu treffen, um eine dauerhafte Lizenz für die Nutzung ihrer Produktionen im Rahmen des Audioguides zu erhalten und rechtlich in der Lage zu sein, diese an den Kunden zu übertragen.


19. Änderungen des Inhalts

Die Einrichtung des digitalen Inhalts des Audioguides wird von Nubart vorgenommen. Im Rahmen der Zumutbarkeit und der technischen Machbarkeit kann der Kunde Änderungen und Anpassungen verlangen, bis der digitale Audioguide zu seiner Zufriedenheit fertiggestellt ist und das Produkt als abgenommen betrachtet werden kann.

Nubart ist sich bewusst, dass sich im Laufe der Zeit Änderungen ergeben können, die sich im Inhalt des Audioguides widerspiegeln müssen. Dazu verfügt der Kunde über eine Wartungspauschale bei Nubart von bis zu 2 Arbeitsstunden pro Monat (nicht akkumulierbar) für Änderungen und Verbesserungen. Für überzählige Stunden wird ein Aufpreis berechnet.

Die Wartungspauschale deckt nicht die Produktion neuer Inhalte durch Nubart (wie etwa die Verfassung von Texten, Übersetzungen, Vertonungen oder Soundeffekte). Die Produktion neuer Inhalte wird grundsätzlich gesondert in Rechnung gestellt.


20. Ständige Produktverbesserung

Der Kunde kann unverbindlich Vorschläge zur Verbesserung oder Vervollständigung der Nubart-Dienste oder -Produkte übermitteln.

Nubart verpflichtet sich, solche Vorschläge zur Kenntnis zu nehmen und ihre Durchführbarkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen. Wenn Nubart diesen Vorschlag für eine wirksame Verbesserung oder Vervollständigung seiner Produkte und Dienstleistungen hält, wird Nubart sie ohne zusätzliche Kosten entwickeln und dem Kunden in der Regel ohne Aufpreis zur Verfügung stellen.

Falls der Kunde jedoch auf die Umsetzung eines solchen Vorschlags besteht, oder es innerhalb eines kürzeren Zeitraums benötigt, als Nubart unter normalen Bedingungen vorgesehen hat, oder falls es sich um einen Vorschlag handelt, den Nubart nicht als allgemeine Verbesserung des Produkts betrachtet, wird er ggfs. Gegenstand eines separaten Entwicklungsauftrags sein. In keinem Fall ist Nubart verpflichtet, den Vorschlag des Kunden auszuführen.


21. Öffentlichkeitsarbeit

Sofern nicht anders vereinbart, akzeptiert der Kunde, dass Nubart nach eigenem Ermessen die Handelsnamen, Warenzeichen, Logos, Domainnamen und andere unverwechselbare Markenmerkmale des Kunden in Präsentationen, Marketingmaterialien, Kundenlisten, Finanzberichten und Website-Verzeichnissen (einschließlich Links zur Website des Kunden) zum Zwecke der Werbung oder Bekanntmachung seiner Kundschaft verwenden darf.


22. Datenschutz

Nubart verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Kunden zur Kenntnis gelangen. Alle Anfragen oder erteilten Aufträge werden vertraulich gemäß Datenschutz behandelt. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden, dass seine Daten zur Bearbeitung und Abrechnung seiner Aufträge gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung gespeichert werden. Der Kunde stimmt zu, dass Nubart von der Möglichkeit Gebrauch machen kann, eine Rechnung elektronisch an den Kunden zu übermitteln.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (etwa bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.


23. Schlussbestimmungen

23.1. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Rechtsgrund unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Vereinbarung im Übrigen nicht davon berührt.

23.2. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen Nubart und Kunden im DACH-Bereich unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt für beide Teile der Sitz von Nubart.

23.3. Ergänzungen und Abweichungen

Eine Ergänzung, Änderung oder ein Verzicht auf Bestimmungen dieses Dokuments oder die Zustimmung zu Abweichungen davon sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von den Parteien unterzeichnet werden, und in diesem Fall nur in dem Umfang und für den Zweck, für den sie vorgenommen oder gewährt wurden.