Allgemeine Geschäftsbedingungen von Nubart GUIDE

Nubart GUIDE
Zuletzt aktualisiert: 19. Juni 2025

1. Geltungsbereich

Mit Ausnahme von Einnahmebeteiligungsvereinbarungen, die Gegenstand eines Einzelvertrags sind, werden alle regulären Aufträge der Firma Nubart GmbH (nachfolgend Nubart genannt) ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen und ausgeführt. Der Kunde erkennt diese mit der Auftragserteilung an. Jeder Auftrag wird erst nach einer schriftlichen Auftragsbestätigung ausgeführt.

Kunde im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Auftragsbestätigung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Für den Auftrag gelten ausschließlich unsere AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Nubart ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Preise

Alle Preise sind freibleibend.

Sofern nicht anders vereinbart, ist Nubart an den angebotenen Kaufpreis 90 Tage lang gebunden. Maßgeblich ist dabei das Datum des Angebotes.

3. Eigentumsvorbehalt

Sowohl die Karten wie auch die gesamte Inhaltsproduktion für Audioguides (Skripte, Übersetzungen, Vertonungen, Sound-Effekte, Videos) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Nubart.

4. Zahlung

4.2. Allgemeine Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind alle unsere Rechnungen innerhalb von 15 Tagen zahlbar.

Kunden innerhalb der EU: Sofern nichts anderes schriftlich festgelegt ist, wird bei Bestellungen von über 5.000 €/$ eine Vorauszahlung zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung und der Restbetrag bei Lieferung der Ware bzw. Inhalte berechnet. Die Vorauszahlung wird mit dem Kunden vereinbart, beträgt aber grundsätzlich zwischen 25% und 50% des Gesamtbetrages.

Kunden außerhalb der EU: Grundsätzlich eine Vorauszahlung zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung von zwischen 25% und 50% des Gesamtbetrages, unabhängig von der Höhe des Auftrages.

4.2. Maßnahmen im Falle einer Nichtzahlung

Bei Überschreitung der hier festgelegten oder mit dem Kunden schriftlich vereinbarten Zahlungsfrist wird Nubart eine schriftliche Mahnung versenden. Ist der Kunde nach Ablauf von 60 Kalendertagen ab Rechnungsdatum seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen, ist Nubart berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zuzüglich acht Prozentpunkten.

Ist der Kunde nach Ablauf von 90 Kalendertagen ab Rechnungsdatum trotz wiederholter schriftlicher Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen, wird Nubart die vom Kunden bestellten Audioguide- oder Gruppenführerkarten deaktivieren. Nubart verpflichtet sich, diese Karten nach erfolgter Zahlung wieder zu aktivieren.

5. Kündigung

5.1. Kündigung seitens des Kunden

Der Auftrag darf vom Kunden nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Kündigung durch den Kunden bedarf der Schriftform (z.B. Brief, E-Mail). Bei Kündigung eines Auftrages werden dem Käufer die bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.

5.2. Kündigung seitens Nubart

Bei der Bestellung von Inhaltsproduktion hat Nubart das Recht, den Auftrag zu kündigen, wenn der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungsleistungen unterlassen hat.

Nimmt der Kunde ein Skript, eine Übersetzung oder eine Vertonung nicht ab, oder liefert nicht die für den Start der Produktion vereinbarten Materialien, so hat Nubart nach vorheriger Warnung das Recht, sechs Monate nach der erfolglosen Anforderung den Vertrag zu kündigen und die Vorauszahlung als Entschädigung zu behalten. Sollte der Kunde später beschließen, zu einem späteren Zeitpunkt das Projekt fortzusetzen, wird die verbleibende Produktion nach den dann gültigen Tarifen von Nubart neu angeboten und als neuer Auftrag betrachtet.

6. Lieferfrist der Karten

Die Lieferfrist für personalisierte gedruckte Karten beträgt 30 Kalendertage plus Versandzeit ab Freigabe des Kartendesigns.

Die Produktionszeit kann auf 6-8 Tage verkürzt werden, ist aber aufpreispflichtig. Wenn eine Expressproduktion erforderlich ist, so hat der Auftraggeber dies spätestens am Tag der Freigabe des Kartendesigns ausdrücklich an Nubart bekanntzugeben.

Nubart ist zu Teillieferungen von den gedruckten Karten berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

7. Mängelbeseitigung / Haftung / Schadensansprüche bei gedruckten Karten

Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Für Mängel an den gedruckten Audioguide-Karten übernimmt Nubart die Gewährleistung durch Ersatz.

Eine Nubart-Karte gilt als defekt und muss ersetzt werden, wenn:

  • Es keine Übereinstimmung zwischen dem alphanumerischen Code und dem QR-Code gibt.
  • Die Farben erheblich von dem ursprünglich vom Kunden genehmigten Entwurf abweichen.
  • Die Karten auf einem anderen als dem vom Kunden ausdrücklich gewünschten Material gedruckt wurden.

Geringfügige Abweichungen der Druckfarbe von der druckfähigen Vorlage oder Schwankungen bei der Stanzung, die von Karte zu Karte zu unterschiedlichen Abständen zwischen den Druckmotiven und den Kartenrändern führen, berechtigen nicht zur Beanstandung der Lieferung oder zur Minderung des Kaufpreises.

Der Kunde hat offensichtliche Mängel (einschließlich Beanstandungen wegen unrichtiger oder unvollständiger Lieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Empfang der Karten schriftlich zu vermitteln. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Karten als angenommen.

8. Dienstleistungsvereinbarung für das CMS von Nubart

Nubart verwendet ein selbst entwickeltes CMS (Content Management System) zur Erstellung seiner digitalen Produkte.

Nubart verfolgt einen Null-Ausfallzeit-Ansatz. Dazu wurden auf jeder Ebene der technischen Nubart-Infrastruktur die erforderliche Redundanz und automatisierten Tests eingerichtet. Daher garantiert Nubart, dass sein Besucherführungs- und Monitoringsystem zu 99,9 % der Zeit verfügbar ist, mit Ausnahme von Ausfällen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Nubart liegen, wie z. B. höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, fehlerhafte Endgeräte, Ausfälle oder Verzögerungen bei Cloud-Plattformen bzw. Internet-Infrastruktur oder Denial-of-Service-Angriffe.

Bei einer von Nubart zu verantwortenden Nicht-Verfügbarkeit des Audioguides von mehr als 20 aufeinanderfolgenden Minuten, kann der Kunde einen Schadensersatz von bis zu 20 % des im Jahr der Beeinträchtigung an Nubart gezahlten Betrags beanspruchen.

Nubart verfolgt eine ständige Überwachung aller Nutzungsfehler, die auf Inkompatibilitäten mit bestimmten Smartphone-Modellen, Betriebssystemen oder Browsern zurückzuführen sind, erstellt die entsprechenden Diagnosen und führt Lösungsansätze ein. Nubart kann jedoch nicht garantieren, dass es nicht zu gelegentlichen Fehlfunktionen kommt, die im Allgemeinen auf die Verwendung von sehr alten oder ungewöhnlichen Smartphones oder Browsern zurückzuführen sind.

Die Audioguide-Tonspuren werden standardmäßig gestreamt. Für Einrichtungen mit schlechter Internetverbindung bietet Nubart einen optionalen Offline-Modus an. Nach aktuellem Stand der Technik sind alle gängigen Browser mit dieser Technologie kompatibel. Allerdings kann die Offline-Nutzung durch individuelle Geräteeinschränkungen, wie z. B. unzureichenden freien Speicherplatz auf dem Endgerät, beeinträchtigt werden. Sollte die Offline-Speicherung nicht möglich sein, wird automatisch auf den Standard-Streaming-Modus umgeschaltet.

Der Kunde kann Nubart regelmäßig über festgestellte Inkompatibilitäten berichten, indem er das Problem meldet und die Seriennummer oder den auf der Karte aufgedruckten alphanumerischen Code angibt, damit Nubart das spezifische Problem in seinen Systemprotokollen diagnostizieren, das verwendete Smartphone und den verwendeten Browser erkennen und möglicherweise eine Korrektur oder Umgehung finden kann, um künftige Fehlfunktionen zu verhindern.

9. Statistiken und Nutzungsdaten

Nubart registriert anonyme Nutzungsdaten für seine Audioguide-Karten, wie z.B. das Herkunftsland des Besuchers, die Sprache des Besuchers, das verwendete Gerät, die meistgehörten Tonspuren etc.

Der Kunde kann diese Daten jederzeit über sein passwortgeschütztes Kundenkonto abrufen.

Nubart entwickelt sich ständig weiter, um seinen Nutzern die bestmögliche Erfahrung zu bieten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass sich Form und Art der von Nubart bereitgestellten Datenberichte von Zeit zu Zeit ohne vorherige Ankündigung ändern können.

Nubart behält sich das Recht vor, Nutzungsdaten, die älter als ein Jahr sind, zu archivieren. Wünscht der Vertragspartner einen Nutzungsbericht, der älter als ein Jahr ist, so kann diese Anfrage kostenpflichtig sein.

Alle von Nubart in den Datenberichten erfassten Daten sind anonym und aggregiert. Nubart garantiert, dass die in den Berichten gesammelten Daten GDPR-konform sind.

10. Feedback-Formular

Sofern der Kunde nicht freiwillig auf diese Funktion verzichtet, integriert Nubart ein Feedback-Formular in seine Audioguides. Mit diesem Formular können Benutzer freiwillig vom Kunden angeforderte Informationen angeben. Die Nutzung dieses Formulars hat keine Auswirkungen auf die Funktionalität des Audioguides. Die von den Nutzern im Feedback-Formular gegebenen Antworten sind jederzeit im passwortgeschützten Kundenkonto abrufbar.

Nubart bietet dem Kunden die Möglichkeit, zwischen mehreren Standardfragen für das Feedback-Formular zu wählen. Sollte der Kunde eine spezifische Frage hinzufügen wollen, die nicht in der Liste enthalten ist, liegt es im alleinigen Ermessen von Nubart, diese aufzunehmen, und ihre Aufnahme kann mit einem Aufpreis verbunden sein.

Nubart bietet dem Kunden die Möglichkeit, dass die von den Nutzern im Feedback-Formular abgegebenen Kommentare in Echtzeit per E-Mail an einen oder mehrere seiner Mitarbeiter gesendet werden. Nubart übernimmt keine Verantwortung für den Fall, dass E-Mails, die solche Informationen enthalten, nicht korrekt oder schnell genug ankommen.

Die Abfrage von persönlichen Daten des Nutzers, wie Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, ist in diesem Feedback-Formular von Nubart nicht vorgesehen. Sollte der Kunde darauf bestehen, solche Daten anzufordern, wird der Code eines vom Kunden beauftragten Drittanbieters (wie etwa Mailchimp) in den digitalen Audioguide eingebettet. Der Kunde haftet dafür, dass diese Abfrage in voller Übereinstimmung mit der GDPR durchgeführt wird.

11. Nicht übertragbarkeit der Codes

Die mit individuellen Codes gedruckten Karten von Nubart fungieren als Schlüssel, der einen kontrollierten Zugang zu einer digitalen Web-App bzw. PWA ermöglicht und die Verwendung eines Smartphones erfordert. Nubart besitzt das geistige Eigentum an einem Verfahren, das die Codes auf den Karten nicht-übertragbar, aber wiederverwendbar macht, ohne dass eine Anmeldung oder Registrierung erforderlich ist.

Um auch Nutzer, die mit QR-Codes nicht vertraut sind, einen Zugang zum Inhalt zu ermöglichen, bietet Nubart die Alternative, einen alphanumerischen Code in www.nub.art einzugeben. Sowohl der alphanumerische Code wie auch die Domäne werden auf der Rückseite der Karten aufgedruckt. Optional kann der Kunde eine andere URL als www.nub.art für den Druck vorschlagen, die dann von ihm auf www.nub.art weitergeleitet würde. Nubart übernimmt keine Verantwortung für die Fehlfunktion der Karten aufgrund von Problemen bei der Wartung oder beim Zugriff der vom Kunden vorgeschlagenen Domäne. Im Falle einer andauernden Fehlfunktion der Kunden-Domäne müssten die Karten zum vollen Kaufpreis neu gedruckt werden. URLs von mehr als 20 Zeichen werden von Nubart nicht angenommen.

12. Vom Kunden gelieferte Inhalte

Die Inhalte, die in einen digitalen Audioguide von Nubart integriert werden, können entweder von Nubart produziert oder vom Kunden geliefert werden.

Im zweiten Fall haftet der Kunde für die Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte Dritter an Bildern, audiovisuellen Produktionen, Texten, Übersetzungen oder Voice-Overs, der von ihm gelieferten Inhalte.

Nubart übernimmt keine Haftung für Websites oder Ressourcen, die von Dritten bereitgestellt werden und die auf Wunsch des Kunden im digitalen Inhalt des Audioguides verlinkt oder eingebettet werden sollen.

Die vom Kunden gelieferten Vertonungen, müssen gewissen Qualitätsstandards entsprechen. Um den Ruf seiner Marke zu schützen, behält sich Nubart das Recht vor, bestimmte Inhalte abzulehnen, wenn sie die Mindestqualitätsanforderungen nicht erfüllen.

13. Von Nubart produzierte Inhalte

Nubart verpflichtet sich, stets hochwertige Inhalte zu produzieren und dabei fortschrittliche Sprachtechnologie mit professioneller menschlicher Expertise zu verbinden. Nubart bietet für jede Produktionskomponente verschiedene Servicestufen an, um den unterschiedlichen Bedürfnissen und Budgets seiner Kunden gerecht zu werden.

Die Produktionskomponenten sind: Skript, Übersetzung, Sprachaufnahme und Sounddesign. Der Kunde kann für jede Komponente sowie für verschiedene Sprachen unterschiedliche Servicestufen wählen. Zum Beispiel Standardübersetzung (Bronze) für die meisten Sprachen und Fachübersetzung (Silber) für eine Sprache mit besonderem Fachbedarf oder KI-Narration (Kupfer) für einige Sprachen und Einzelstimme (Bronze) für andere.

Verlangt der Kunde während des Produktionsprozesses eine Änderung der Servicestufe, hat er Nubart unverzüglich darüber zu informieren. Nubart behält sich das Recht vor, eine Änderung der Servicestufe nicht zu akzeptieren, wenn die betreffende Produktionskomponente bereits zu weit fortgeschritten ist und eine solche Änderung nicht ohne zusätzliche Kosten vorgenommen werden kann, es sei denn, der Kunde ist bereit, diese Kosten zu tragen.

Nubart berechnet den Preis einer Produktion (Skript, Übersetzung, Aufnahme) nicht nach der Anzahl der Wörter oder Minuten, sondern nach der Anzahl der Tracks. Ein Audioguide verfügt in der Regel über einen Track pro Point of Interest (POI). Ein Track umfasst maximal 350 Wörter, was ungefähr 2,5 Minuten Aufnahme entspricht. Sieht das Skript für einen bestimmten Point of Interest mehr als 350 Wörter vor, berechnet Nubart einen zusätzlichen Track. Tracks mit weniger als 350 Wörtern werden als voller Track berechnet.

14. Lieferfrist der von Nubart produzierten Inhalte

Skript: Der Abgabetermin hängt von der Schwierigkeit und Länge des Skripts ab und wird von Fall zu Fall mit dem Kunden vereinbart.

Übersetzungen: Die Frist für die Lieferung der Übersetzung(en) beträgt bis zu drei Wochen zuzüglich der Zeit, die für eine eventuelle Überarbeitung erforderlich ist.

Vertonungen: Sobald der Kunde die gewünschten Stimmen ausgewählt hat, beträgt die Bearbeitungszeit für "Kuprfer" und "Bronze"-Stimmen bis zu zwei Wochen plus die Zeit, die für eventuelle Überarbeitungen benötigt wird. Die Lieferzeit für Voiceover der Stufe "Silber" beträgt bis zu vier Wochen plus die Zeit, die für eventuelle Überarbeitungen benötigt wird. Die Lieferzeit für “Gold” hängt von der Komplexität ab und wird mit dem Kunden von Fall zu Fall vereinbart.

Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.

Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Kunden nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist ausdrücklich fix vereinbart wurde und der Kunde alle Voraussetzungen des vorherigen Absatzes erfüllt hat.

15. Skript

15.1. Skriptaufbereitung (Bronze)

Die Skriptaufbereitung (Bronze) umfasst die Überarbeitung und Audio-Anpassung eines zuvor vom Kunden bereitgestellten Skripts. Diese Überarbeitung konzentriert sich auf Satzlänge, Hörfreundlichkeit und die sachgerechte Aufteilung in Tracks, wobei der Text an die besonderen Anforderungen eines Audioguides angepasst wird. Eine inhaltliche oder sachliche Prüfung der Angaben erfolgt nicht; ebenso werden die im Skript enthaltenen Informationen weder ergänzt noch geändert.

Die einzelnen Points of Interest werden vom Kunden im Skript entsprechend gekennzeichnet.

Die Skriptaufbereitung (Bronze) umfasst eine Korrekturrunde durch den Kunden. Der Kunde hat die Freigabe des Skripts schriftlich zu bestätigen. Nach Freigabe des Skripts beginnt Nubart mit den Übersetzungen. Möchte der Kunde nach erfolgter Freigabe Änderungen am Skript vornehmen, erhebt Nubart einen Zuschlag auf Grundlage der bereits erbrachten Übersetzungs- und Aufnahmeleistungen, mindestens jedoch 150 Euro.

15.2. Standard-Skripterstellung (Silber)

Die Standard-Skripterstellung (Silber) umfasst die Erstellung eines Skripts unter Einsatz fortschrittlicher Sprachtechnologie sowie professioneller menschlicher Prüfung. Der Content-Spezialist nutzt verlässliche Quellen und das vom Kunden bereitgestellte Rohmaterial, um ein informatives, ansprechendes und für Audio-Narration optimiertes Skript zu erstellen.

Der Kunde verpflichtet sich, das erforderliche Rohmaterial bereitzustellen, einschließlich allgemeiner Angaben zum gewünschten Tonfall und Stil, einer Liste der im Audioguide enthaltenen Points of Interest sowie 2 bis 5 Schlüsselwörtern zu den Aussagen, die bei jedem Point of Interest vermittelt werden sollen. Der Kunde verpflichtet sich ferner, den Content-Spezialisten bei Bedarf mit zusätzlichem schriftlichem und audiovisuellem Material zu unterstützen.

Die Standard-Skripterstellung (Silber) umfasst alle Inhaltsarten, einschließlich Skripten für Kinder, Skripten in Leichter Sprache für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen sowie Audiodeskriptionen für Menschen mit Sehbehinderungen.

Bei der Standard-Skripterstellung (Silber) hat der Kunde Anspruch auf bis zu zwei Korrekturrunden. Jede weitere Korrekturrunde wird gesondert berechnet.

Der Kunde hat die endgültige Freigabe des Skripts schriftlich zu bestätigen. Sobald das Skript freigegeben ist, beginnt Nubart mit Übersetzungen und Aufnahmen. Möchte der Kunde nach erfolgter Freigabe Änderungen am Skript vornehmen, erhebt Nubart einen Zuschlag auf Grundlage der bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Übersetzungs- und Aufnahmeleistungen, mindestens jedoch 150 Euro.

15.3. Premium-Skripterstellung (Gold)

Die Premium-Skripterstellung (Gold) ist für Projekte bestimmt, die umfangreiche Recherchen, Ortsbesichtigungen, Interviews mit Kuratoren oder komplexes Storytelling erfordern. Sie kann die Erstellung eines Storyboards zur Integration von Soundeffekten umfassen.

Der Kunde verpflichtet sich, den Autor bei Bedarf mit schriftlichem und audiovisuellem Material zu unterstützen, einschließlich Interviews oder Videokonferenzen mit Experten, deren Kontaktmöglichkeiten der Kunde zur Verfügung stellt.

Bei der Premium-Skripterstellung (Gold) hat der Kunde Anspruch auf bis zu drei Korrekturrunden. Jede weitere Korrekturrunde wird gesondert berechnet.

Sobald der Kunde das Skript freigibt, beginnt Nubart mit Übersetzungen und Aufnahmen. Möchte der Kunde nach erfolgter Freigabe Änderungen am Skript vornehmen, erhebt Nubart einen Zuschlag auf Grundlage der bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Übersetzungs- und Aufnahmeleistungen, mindestens jedoch 200 Euro.

16. Übersetzungen

16.1. Standardübersetzung (Bronze)

Die Standardübersetzung (Bronze) ist der reguläre Übersetzungsservice von Nubart. Das Skript wird mithilfe fortschrittlicher Sprachtechnologie übersetzt und anschließend von einem muttersprachlichen Spezialisten hinsichtlich Terminologie, kultureller Anpassung und Eigennamen gemäß den Qualitätsstandards von Nubart geprüft.

Sofern relevant, informiert der Kunde Nubart vor Beginn der Übersetzung darüber, wenn er für bestimmte Begriffe eine bestimmte Ausdrucksweise bevorzugt. Der Kunde steht zudem für Rückfragen zur Verfügung, die im Laufe des Übersetzungsprozesses entstehen und die Nubart nicht eigenständig beantworten kann.

Die Standardübersetzung (Bronze) umfasst keine Prüfung durch den Kunden. Nubart führt eine interne Qualitätskontrolle der Übersetzung durch und wird diese anschließend ohne Einholung einer Kundenfreigabe direkt an den Sprecher oder an den KI-Sprachsyntheseprozess weiterleiten.

Nubart wird die Übersetzung oder die darauf basierende Aufnahme nur dann verbessern oder wiederholen, wenn Übersetzungsfehler vorliegen. Als „Übersetzungsfehler” gelten ausschließlich Sinnveränderungen oder eindeutige Rechtschreib- oder Syntaxfehler. Spezifische terminologische Anpassungen, die Nubart nicht vorab mitgeteilt wurden, oder rein stilistische Verbesserungen gelten nicht als Übersetzungsfehler.

Alle Übersetzungsfehler sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der darauf basierenden Aufnahmen geltend zu machen. Die Fehler sind schriftlich in angemessener Weise zu erläutern.

Änderungswünsche des Kunden aufgrund subjektiver Vorlieben oder Kriterien sowie Fehler, die erst nach Ablauf der vorgenannten Frist von zwei Wochen mitgeteilt werden, sind kostenpflichtig. Der Zuschlag richtet sich nach dem auf Grundlage der Übersetzung bereits erbrachten Arbeitsaufwand und beträgt mindestens 150 Euro.

16.2. Fachübersetzung (Silber)

Die Fachübersetzung (Silber) ist für besonders literarische Skripte, kulturell sensible Inhalte oder Projekte bestimmt, die besondere sprachliche Fachkenntnisse erfordern. Die Übersetzung wird von einem erfahrenen professionellen muttersprachlichen Übersetzer geleitet.

Sofern relevant, informiert der Kunde Nubart vor Beginn der Übersetzung darüber, wenn er für bestimmte Begriffe eine bestimmte Ausdrucksweise bevorzugt. Der Kunde steht zudem für Rückfragen zur Verfügung, die im Verlauf der Übersetzungsarbeit entstehen und die Nubart nicht eigenständig beantworten kann.

Die Fachübersetzung (Silber) umfasst eine Prüfung durch den Kunden. Nach Abschluss dieser Prüfung weist Nubart den Übersetzer an, die gewünschten Änderungen umzusetzen, und sendet dem Kunden die korrigierte Fassung zur endgültigen Freigabe zu.

Nubart wird keine Aufnahmen beauftragen, bevor die Übersetzung freigegeben wurde. Änderungswünsche, die erst nach dieser Freigabe mitgeteilt werden, sind kostenpflichtig. Der Zuschlag richtet sich nach den bis zu diesem Zeitpunkt auf Grundlage der Übersetzung bereits entstandenen Kosten und beträgt mindestens 150 Euro.

17. Sprachaufnahmen

17.1. KI-Vertonung (Kupfer)

Die KI-Vertonung (Kupfer) nutzt künstliche Intelligenz zur Erstellung gesprochener Audiotracks. Jeder Track wird vom Produktionsteam von Nubart manuell hinsichtlich Betonung, Sprechtempo und Aussprache fremdsprachiger Wörter bearbeitet.

Die KI-Vertonung (Kupfer) ist nur für Sprachen verfügbar, für die Nubart intern eine ausreichende Qualität gewährleisten kann. Für Sprachen, in denen KI-Vertonung nicht verfügbar ist oder bei denen Nubart die Qualität als unzureichend einschätzt, wird der Kunde informiert und es wird ihm Einzelsprecher (Bronze) oder eine höhere Servicestufe angeboten.

Stimmenauswahl

Der Kunde kann pro Sprache bis zu zwei KI-Stimmen aus der KI-Stimmenbibliothek von Nubart auswählen. Die endgültige Auswahl trifft Nubart auf Grundlage von Qualität und Eignung für das jeweilige Projekt.

KI-Stimmen werden von Drittanbietern bereitgestellt. Nubart kann nicht garantieren, dass eine bestimmte KI-Stimme dauerhaft verfügbar bleibt. Sollte eine Stimme während der Produktion nicht mehr verfügbar sein, wird Nubart dem Kunden eine alternative Stimme zur Freigabe vorschlagen.

Beispieltracks und Upgrade-Option

Bevor die vollständige Produktion beginnt, erstellt Nubart drei Beispieltracks des Kundenskripts zur Prüfung. Nubart wählt die als Beispiel zu erstellenden Tracks so aus, dass sie die Komplexität des Projekts angemessen widerspiegeln, einschließlich Tracks mit fremdsprachigen Wörtern oder Eigennamen, soweit einschlägig.

Anhand dieser Beispieltracks kann der Kunde Tempo, Tonfall und Gesamtqualität der KI-Vertonung beurteilen. Auch bei größtmöglicher Sorgfalt von Nubart unterliegen KI-Stimmen inhärenten Einschränkungen hinsichtlich Intonation und stimmlicher Betonung, die gegebenenfalls nicht vollständig überwunden werden können. Dem Kunden wird empfohlen, diese Einschränkungen vor Fortsetzung des Projekts sorgfältig zu berücksichtigen.

Entscheidet sich der Kunde nach Prüfung der Beispieltracks für ein Upgrade auf Einzelsprecher (Bronze) oder eine höhere Servicestufe, werden die Beispieltracks nicht berechnet. Entscheidet sich der Kunde jedoch erst nach Abschluss der vollständigen KI-Produktion für ein Upgrade, werden sowohl die Produktion KI-Vertonung (Kupfer) als auch die neue Produktion vollständig berechnet.

Korrekturen

Die KI-Vertonung (Kupfer) umfasst eine Korrekturrunde. Sämtliche Korrekturwünsche sind in einem einzigen schriftlichen Dokument einzureichen. Korrekturen, die in mehreren Mitteilungen oder zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingereicht werden, gelten als zusätzliche Korrekturrunden und sind kostenpflichtig.

Zusätzliche Korrekturrunden werden mit einem Zuschlag pro Track berechnet. Nubart wird den Kunden vor Durchführung über diesen Zuschlag informieren.

Einschränkungen der KI-Vertonung

Nubart wird sich bemühen, das bestmögliche Ergebnis hinsichtlich Sprechtempo, Pausen zwischen Sätzen und allgemeinem Sprechrhythmus zu erzielen.

Der Kunde erkennt jedoch die folgenden inhärenten Einschränkungen KI-generierter Sprachaufnahmen an und akzeptiert diese:

  • Die Aussprache fremdsprachiger Wörter, Eigennamen und Markennamen erreicht unter Umständen nicht muttersprachliches Niveau.
  • Emotionale Nuancen und die Betonung bestimmter Wörter oder Passagen entsprechen möglicherweise nicht der Ausdruckskraft eines menschlichen Sprechers.
  • Die Authentizität regionaler Akzente kann nicht garantiert werden.

Diese Eigenschaften sind der gegenwärtigen KI-Sprachtechnologie immanent und gelten nicht als Produktionsmängel. Korrekturwünsche im Zusammenhang mit diesen Einschränkungen werden im Rahmen der vereinbarten Korrekturrunde nach bestem Bemühen bearbeitet; Nubart kann jedoch nicht garantieren, dass das gewünschte Ergebnis erreicht wird.

17.2. Einzelsprecher (Bronze)

Einzelsprecher (Bronze) umfasst einen professionellen muttersprachlichen Sprecher pro Sprache.

Der Kunde wählt pro Sprache drei Stimmen aus dem von Nubart bereitgestellten Stimmenpool in Reihenfolge seiner Präferenz aus. Nubart wählt einen dieser drei Sprecher auf Grundlage von Verfügbarkeit und Eignung für den Auftrag aus. Nubart garantiert nicht, dass vorrangig die vom Kunden zuerst bevorzugte Stimme eingesetzt wird.

Nubart gewährleistet das Nichtvorliegen von Aufnahmefehlern. Ein „Aufnahmefehler” liegt ausschließlich bei Hintergrundgeräuschen oder Abweichungen vom zuvor freigegebenen Skript oder der freigegebenen Übersetzung vor, etwa Wortänderungen sowie wiederholten oder ausgelassenen Wörtern.

Soweit erforderlich, stellt Nubart seinen Sprechern Aussprachehilfen zur Verfügung, damit Eigennamen und fremdsprachige Wörter im Skript korrekt ausgesprochen werden. Auf Wunsch kann der Kunde die vorherige Freigabe der Aussprachehilfen verlangen.

Nubart wird prüfen, dass der Sprecher fremdsprachige Wörter im Wesentlichen korrekt ausgesprochen hat. Der Kunde ist berechtigt zu verlangen, dass die Aussprache diesen Wörtern im Wesentlichen nahekommt, jedoch nicht, dass sie identisch mit der Aussprache eines muttersprachlichen Sprechers der Ursprungssprache ist.

Einzelsprecher (Bronze) umfasst keine Korrekturen durch den Kunden. Verlangt der Kunde eine Neuaufnahme von Audiotracks aufgrund anderer Gründe als offensichtlicher Aufnahmefehler, wird die Neuaufnahme dieser Tracks zum gleichen Satz wie die ursprüngliche Aufnahme berechnet, mindestens jedoch mit 150 Euro.

17.3. Zwei Sprecher (Silber)

Zwei Sprecher (Silber) umfasst bis zu zwei professionelle muttersprachliche Sprecher pro Sprache. Die beiden Sprecher können sich bei den Audiotracks abwechseln oder ihre Stimmen innerhalb eines einzelnen Tracks kombinieren, etwa bei Dialogen oder Zitaten.

Der Kunde wählt pro Sprache zwei Stimmen aus dem Stimmenpool von Nubart aus. Nubart wird sich nach besten Kräften bemühen, die vom Kunden ausgewählten Stimmen zu engagieren. Ist ein ausgewählter Sprecher aufgrund höherer Gewalt, etwa Krankheit, nicht verfügbar, kann Nubart ihn vorbehaltlich der Zustimmung des Kunden durch eine gleichwertige Stimme ersetzen. Jeder Sprecher spricht den ihm zugewiesenen Teil des Skripts ein.

Zwei Sprecher (Silber) umfasst eine Korrektur durch den Kunden sowie eine einmalige Neuaufnahme durch denselben Sprecher derjenigen Audiotracks, die der Kunde nicht als vollständig zufriedenstellend ansieht, auch aus rein subjektiven Gründen. Verlangt der Kunde eine dritte Neuaufnahme aufgrund subjektiver Kriterien, die nicht auf Nubart zurechenbaren Aufnahmefehlern beruhen, wird die Neuaufnahme dieser Tracks zum gleichen Satz wie die ursprüngliche Aufnahme berechnet, mindestens jedoch mit 150 Euro.

Im Übrigen gelten dieselben Richtlinien wie für Einzelsprecher (Bronze).

17.4. Charaktersprecher (Gold)

Charaktersprecher (Gold) umfasst komplexe Projekte, etwa Sprecher mit schauspielerischen Fähigkeiten, exotische Akzente, Stimmenimitationen, mehr als zwei Stimmen pro Sprache oder dramatisierte Dialoge. Für Charaktersprecher (Gold) bestehen keine vorab festgelegten Preise; sie wird je nach Komplexität des Projekts individuell angeboten.

Charaktersprecher (Gold) umfasst eine Korrektur durch den Kunden. Im Übrigen gelten dieselben Richtlinien wie für Zwei Sprecher (Silber).

18. Sounddesign

18.1. Musikalische Untermalung (Silber)

Musikalische Untermalung (Silber) umfasst die Erstellung und Integration von Hintergrundmusik für die Audioguide-Tracks.

Der Kunde gibt allgemeine Hinweise zur gewünschten Stimmung und Stilrichtung (z. B. ruhig, dramatisch, lebhaft, kontemplativ). Nubart erstellt die musikalische Untermalung unter Verwendung KI-generierter Musik, gemeinfreier Musik oder lizenzfreier sowie unter Creative-Commons-Lizenz stehender Musik.

Der Kunde kann auch Musikdateien zur Verfügung stellen, sofern er über die erforderliche Lizenz zur Nutzung in diesem Zusammenhang verfügt. Nubart übernimmt keine Verantwortung für die urheberrechtliche oder lizenzrechtliche Situation der vom Kunden bereitgestellten Musikdateien.

Wünscht der Kunde die Verwendung eines bestimmten urheberrechtlich geschützten Musikstücks, kann Nubart im Namen des Kunden die Nutzungsrechte recherchieren und verhandeln. Diese Leistung wird je nach Aufwand gesondert angeboten und berechnet.

Freigabeprozess

Der Kunde erhält drei Tracks mit integrierter musikalischer Untermalung zur Freigabe und Besprechung. Auf Grundlage des Kundenfeedbacks stellt Nubart anschließend die Produktion aller übrigen Tracks in der Hauptsprache fertig.

Hauptsprache für Zwecke des Sounddesigns ist die Sprache des Originalskripts oder Englisch, je nach Vereinbarung mit dem Kunden.

Mehrsprachige Übertragung

Nach Freigabe der musikalischen Untermalung in der Hauptsprache wird Nubart diese auf alle weiteren beauftragten Sprachen übertragen und anpassen. Da sich jede Sprachversion in Länge und Tempo unterscheidet, muss die musikalische Untermalung für jede Sprache individuell angepasst werden. Diese Übertragungsleistung wird pro zusätzlicher Sprache gesondert berechnet.

Korrekturen

Musikalische Untermalung (Silber) umfasst eine Korrekturrunde nach Lieferung der vollständigen Produktion. Sämtliche Korrekturwünsche sind in einem einzigen schriftlichen Dokument einzureichen.

18.2. Sounddesign (Gold)

Sounddesign (Gold) umfasst die Erstellung und Integration einer vollständigen Klanglandschaft für den Audioguide, einschließlich Soundeffekten (z. B. Schritte, Türen, Umgebungsgeräusche, Natur, Maschinen), Musik sowie sonstiger Audioelemente, die die Erzählung bereichern.

Hat der Kunde Premium-Skripterstellung (Gold) mit Storyboard beauftragt, orientiert sich der Sounddesigner an diesem Storyboard. Andernfalls verfügt der Sounddesigner über kreative Freiheit bei der Gestaltung der Klanglandschaft auf Grundlage seiner fachlichen Expertise und des Inhalts des Skripts.

Sounddesigner verwenden vorzugsweise ihre eigene Soundbibliothek sowie lizenzfreie Musik. Wünscht der Kunde die Nutzung bestimmter urheberrechtlich geschützter Musikstücke oder Sounds, kann Nubart im Namen des Kunden die Nutzungsrechte recherchieren und verhandeln. Diese Leistung sowie etwaige Lizenzkosten werden gesondert angeboten und berechnet.

Freigabeprozess

Der Kunde erhält drei Tracks mit integriertem Sounddesign zur Freigabe und zur Abstimmung der allgemeinen Sounddesign-Strategie. Sobald sich Kunde und Nubart auf eine kreative Richtung geeinigt haben, stellt der Sounddesigner die Produktion aller übrigen Tracks in der Hauptsprache fertig.

Hauptsprache für Zwecke des Sounddesigns ist die Sprache des Originalskripts oder Englisch, je nach Vereinbarung mit dem Kunden.

Mehrsprachige Übertragung

Nach Freigabe des Sounddesigns in der Hauptsprache wird Nubart sämtliche Soundeffekte, Musikstücke und Audioelemente auf alle weiteren beauftragten Sprachen übertragen und anpassen. Da sich jede Sprachversion in Länge und Tempo unterscheidet, muss jeder Soundeffekt für jede Sprache individuell neu positioniert und angepasst werden. Diese Übertragungsleistung wird pro zusätzlicher Sprache gesondert berechnet und wird nicht zwingend vom ursprünglichen Sounddesigner ausgeführt.

Korrekturen

Sounddesign (Gold) umfasst eine Korrekturrunde nach Lieferung der vollständigen Produktion. Sämtliche Korrekturwünsche sind in einem einzigen schriftlichen Dokument einzureichen.

19. Urheberrecht und Eigentum der Inhalte

Nubart behält sich das Eigentum an der Nutzungslizenz für das von Nubart erstellte Skript, die Übersetzungen und die Vertonungen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Sobald die Nubart-Audioguides vom Kunden nicht mehr genutzt werden und die Geschäftsbeziehung zwischen Nubart und dem Kunden als beendet angesehen werden kann, geht das Eigentum sämtlicher Inhalten auf den Kunden über. Nur in Ausnahmefällen, z. B. bei einer Vereinbarung über eine Einnahmebeteiligung, kann Nubart sich das geistige Eigentum an den Inhalten dauerhaft vorbehalten.

Nubart verpflichtet sich, mit den Skriptautoren, Übersetzern und Sprechern die notwendigen Vereinbarungen zu treffen, um eine dauerhafte Lizenz für die Nutzung ihrer Produktionen im Rahmen des Audioguides zu erhalten und rechtlich in der Lage zu sein, diese an den Kunden zu übertragen.

20. Änderungen des Inhalts

Die Einrichtung des digitalen Inhalts des Audioguides wird von Nubart vorgenommen. Im Rahmen der Zumutbarkeit und der technischen Machbarkeit kann der Kunde Änderungen und Anpassungen verlangen, bis der digitale Audioguide zu seiner Zufriedenheit fertiggestellt ist und das Produkt als abgenommen betrachtet werden kann.

Nubart ist sich bewusst, dass sich im Laufe der Zeit Änderungen ergeben können, die sich im Inhalt des Audioguides widerspiegeln müssen. Dazu verfügt der Kunde über eine Wartungspauschale bei Nubart von bis zu 2 Arbeitsstunden pro Monat (nicht akkumulierbar) für Änderungen und Verbesserungen. Für überzählige Stunden wird ein Aufpreis von 25,- Eur pro Stunde berechnet.

Die Wartungspauschale deckt nicht die Produktion neuer Inhalte durch Nubart (wie etwa die Verfassung von Texten, Übersetzungen, Vertonungen oder Soundeffekte). Die Produktion neuer Inhalte wird grundsätzlich gesondert in Rechnung gestellt.

21. Ständige Produktverbesserung

Der Kunde kann unverbindlich Vorschläge zur Verbesserung oder Vervollständigung der Nubart-Dienste oder -Produkte übermitteln.

Nubart verpflichtet sich, solche Vorschläge zur Kenntnis zu nehmen und ihre Durchführbarkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen. Wenn Nubart diesen Vorschlag für eine wirksame Verbesserung oder Vervollständigung seiner Produkte und Dienstleistungen hält, wird Nubart sie ohne zusätzliche Kosten entwickeln und dem Kunden in der Regel ohne Aufpreis zur Verfügung stellen.

Falls der Kunde jedoch auf die Umsetzung eines solchen Vorschlags besteht, oder es innerhalb eines kürzeren Zeitraums benötigt, als Nubart unter normalen Bedingungen vorgesehen hat, oder falls es sich um einen Vorschlag handelt, den Nubart nicht als allgemeine Verbesserung des Produkts betrachtet, wird er ggfs. Gegenstand eines separaten Entwicklungsauftrags sein. In keinem Fall ist Nubart verpflichtet, den Vorschlag des Kunden auszuführen.

22. Öffentlichkeitsarbeit

Sofern nicht anders vereinbart, akzeptiert der Kunde, dass Nubart nach eigenem Ermessen die Handelsnamen, Warenzeichen, Logos, Domainnamen und andere unverwechselbare Markenmerkmale des Kunden in Präsentationen, Marketingmaterialien, Kundenlisten, Finanzberichten und Website-Verzeichnissen (einschließlich Links zur Website des Kunden) zum Zwecke der Werbung oder Bekanntmachung seiner Kundschaft verwenden darf.

23. Datenschutz

Nubart verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Kunden zur Kenntnis gelangen. Alle Anfragen oder erteilten Aufträge werden vertraulich gemäß Datenschutz behandelt. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden, dass seine Daten zur Bearbeitung und Abrechnung seiner Aufträge gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung gespeichert werden. Der Kunde stimmt zu, dass Nubart von der Möglichkeit Gebrauch machen kann, eine Rechnung elektronisch an den Kunden zu übermitteln.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (etwa bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

24. Schlussbestimmungen

24.1. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Rechtsgrund unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Vereinbarung im Übrigen nicht davon berührt.

24.2. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen Nubart und Kunden im DACH-Bereich unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt für beide Teile der Sitz von Nubart.

24.3. Ergänzungen und Abweichungen

Eine Ergänzung, Änderung oder ein Verzicht auf Bestimmungen dieses Dokuments oder die Zustimmung zu Abweichungen davon sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von den Parteien unterzeichnet werden, und in diesem Fall nur in dem Umfang und für den Zweck, für den sie vorgenommen oder gewährt wurden.